Zum Hauptinhalt springen

E-Ressourcen

Die Bibliothek am Guisanplatz BiG verfügt über zahlreiche Lizenzen für E-Ressourcen, von denen Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Bundesverwaltung und der Armee profitieren können.

Auf dem Bild sieht man eine Hand, die eine Tablet aus dem Regal holt.

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Bundesverwaltung und der Armee haben Sie Zugriff auf zahlreiche Lizenzen für E-Ressourcen. Auf dieser Website finden Sie eine Auflistung sämtlicher lizenzierter Zugänge auf diverse Zeitschriften, Zeitungen, E-Books und Nachschlagewerke.

Beachten Sie Folgendes:

· einige elektronische Zugänge oder Angebote sind für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz verfügbar (Nationallizenzen)

· einige elektronische Zugänge oder Angebote sind für alle Mitarbeitende des Bundes und der Armee verfügbar (Bundeslizenzen)

. einige elektronische Zugänge oder Angebote sind nur für Mitarbeitende von Verwaltungseinheiten verfügbar, die mit der BiG eine Dienstleistungsvereinbarung unterzeichnet haben (Gruppenlizenzen und Campuslizenzen)

Nationallizenzen

Dank Nationallizenzen haben alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz freien Zugriff auf über sechs Millionen wissenschaftliche Artikel der Zeitschriftenarchive der Verlage De Gruyter, Oxford University Press, Cambridge University Press und Springer.

Bundeslizenzen

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Bundesverwaltung haben Sie von Ihrem geschäftlichen PC oder Notebook den Zugang zu zahlreichen E-Ressourcen wie Zeitschriften, Zeitungen, E-Books und Nachschlagewerken.

Campuslizenzen bei Swissconsortium

Über Swissconsortium bietet die BiG den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Verwaltungseinheiten, die eine Dienstleistungsvereinbarung unterzeichnet haben, Zugang zu zusätzlichen E-Ressourcen.

Gruppenlizenzen

Die BiG kann den Zugang zu digitalen Ressourcen für mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung über eine Gruppenlizenz einrichten. Für diese Dienstleistung muss eine Vereinbarung zwischen Ihrer Verwaltungseinheit und der BiG vorliegen.