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MitteilungVeröffentlicht am 1. Dezember 2022

AHV, PK, privates Sparen: Die Geschichte der Altersvorsorge in der Schweiz

Vor 50 Jahren schrieb die Stimmbevölkerung das 3-Säulen-System in die Bundesverfassung. Das Dossier der Bibliothek am Guisanplatz zeichnet die Entwicklung der Altersvorsorge bis zu diesem Meilenstein der Schweizer Sozialgeschichte nach.

Die Geschichte der Altersvorsorge in der Schweiz lässt sich grob in drei Phasen unterteilen, welche durch zwei Schlüsselereignisse getrennt sind: Die Einführung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) nach den Krisenjahren 1939-1945 sowie die gesetzliche Regelung der Vorsorge nach dem Prinzip der drei Säulen, welchem die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vor 50 Jahren zustimmten. Diese drei Phasen sollen im Folgenden kurz vorgestellt werden.

Grundsatz: Jeder schaut für sich, dann ist für alle gesorgt

Über Jahrhunderte sicherten sich die Menschen grösstenteils privat für das Alter ab, Pensionskassen blieben lange den Spitzen der Politik, der Verwaltung und des Militärs vorbehalten. Ab dem ausgehenden 19. Jahrhundert führten immerhin einige Kantone und Bund die berufliche Vorsorge für ihre Beamten ein und begründeten damit die gemeinschaftliche Rentenversicherung.

Einzelne Stände schufen daneben in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts obligatorische Altersversicherungen der öffentlichen Hand. Obwohl die Stimmberechtigten bereits 1925 einer staatlichen Vorsorge in der Bundesverfassung klar befürwortet hatten, blieb die praktische Umsetzung jedoch über viele Jahre aus. Erst die wirtschaftlich schwierigen Jahre um den zweiten Weltkrieg herum ebneten schliesslich den Weg zur AHV, welche bei der Abstimmung vom 06. Juli 1947 80 Prozent der Stimmen erhielt.

40 Franken für jede Seniorin und jeden Senior

Damit übernahm der Staat ab 1948 endlich Verantwortung und sicherte seinen pensionierten Bürgerinnen und Bürger eine minimale Rente von 40 Franken zu. Auch in der beruflichen Vorsorge ging es nach dem Zweiten Weltkrieg vorwärts. Ende der 1960er Jahre verfügten jedoch trotz dieser Fortschritte erst etwas mehr als die Hälfte der Arbeitnehmenden in der Schweiz über eine Pensionskasse.

Um eine gesicherte Altersvorsorge für alle zu erreichen, reichte die Partei der Arbeit (PdA) mit Unterstützung von Teilen der Sozialdemokratischen Partei (SP) eine Volksinitiative ein, welche einen weitreichenden Ausbau der AHV und eine Auflösung der Pensionskassen vorsah. Deren Vermögenswerte sollten - so die polarisierende Idee - in die erste Säule fliessen.

Eine oder drei Säulen? Das Volk hat das letzte Wort

Die Bundesversammlung reagierte, in dem sie einen Gegenvorschlag ausarbeitete, welcher die Altersvorsorge mittels drei Säulen statt wie von der linken Initiative vorgeschlagen bloss durch die AHV vorsah. Dieses Prinzip übernahm sie aus der Botschaft zur 6. AHV-Revision aus dem Jahr 1963 (Seite 520 des Bundesblatts), wonach sich die Bevölkerung «durch die Selbstvorsorge (Sparen, Einzelversicherung), durch die berufliche Kollektivversicherung (Pensions-, Gruppen- und Verbandsversicherung) und durch die Sozialversicherung sowie die sie ergänzende Fürsorge» absichert.

Die Stimmberechtigten erteilten am 3. Dezember 1972 einer rein staatlichen Altersvorsorge eine klare Abfuhr, nahmen jedoch den Gegenvorschlag des Parlaments an der Urne deutlich an. Damit verankerte die Bevölkerung das Prinzip in der damals gültigen Bundesverfassung unter dem Artikel 34quater. In der total revidierten Verfassung aus dem Jahr 1999 steht seither knapp und klar im Artikel 111, Absatz 1: «Der Bund trifft Massnahmen für eine ausreichende Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Diese beruht auf drei Säulen, nämlich der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, der beruflichen Vorsorge und der Selbstvorsorge

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