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MitteilungVeröffentlicht am 29. März 2023

100 Jahre Zollunion mit Liechtenstein – Beginn einer Erfolgsgeschichte

Vom 29. März 1923 stammt das Abkommen, welches die Zollangelegenheiten der Schweiz mit dessen fürstlichem Nachbarn regelt. Das Dossier der Bibliothek am Guisanplatz beschreibt die Entstehung der engen Beziehung der beiden Länder.

Ausschnitt der Ratifikationsurkunde vom 26.12.1923 zum Zollanschlussvertrag Liechtensteins mit der Schweiz vom 29.03.1923

Die Schweiz und Liechtenstein sind heutzutage so stark miteinander verbunden, dass sie beinahe miteinander verschmolzen sind. Diese weitreichende Vernetzung trägt zur wirtschaftlichen Prosperität der beiden Länder bei. Zentraler Bestandteil dieser engen Kooperation bildet eine Zollunion, welche seit 100 Jahren besteht.

Davor orientierte sich das seit 1719 bestehende Fürstentum hauptsächlich gegen Osten. Dessen Herrscher aus dem Haus Liechtenstein hielten sich nämlich, wie die meisten Angehörigen ihrer Dynastie, mehrheitlich an den den Höfen der Habsburgermonarchien oder auf den anderen Besitztümern der Familie auf. Kaum einer kannte den eigentlichen Grund, weswegen er Fürst war.

Schweiz-Liechtenstein: Eine aus der Not geborene Partnerschaft

Nach dem Ersten Weltkrieg geriet Liechtenstein jedoch durch die Zollunion mit Österreich in grosse wirtschaftliche Schwierigkeiten. Eine starke Inflation machte den Einwohnerinnen und Einwohnern schwer zu schaffen. Fürst Johann II. (1840-1929) entschied sich deshalb, mit der Tradition zu brechen und statt mit Österreich mit der Schweiz eine enge Kooperation anzustreben. Ein eigentliches Vertragssystem sollte Abkommen im Bereich des Zolls, der Währung, des Rechts oder der Post (Post, Telegrafie und Telefon) umfassen.

In der Folge schlossen die beiden Länder am 10. November 1920 den Postvertrag ab, worauf die Schweizerische Post ins Ländle expandierte. Die erwähnte Inflation machten den Schweizer Franken bereits im gleichen Jahr zum gängigen Zahlungsmittel in Liechtenstein, offiziell jedoch führte ihn das Fürstentum, geduldet durch die Schweiz, erst am 26. Mai 1924 ein.

Liechtenstein als «Kanton» in der neuen Zollunion

Der Zollvertrag vom 19. März 1923 trat ab dem 1. Januar 1924 in Kraft. Er beinhaltete im Wesentlichen eine Integration Liechtensteins in das Schweizer Zollwesen, weswegen von einem Anschluss an dieses gesprochen wird. Dies bedeutet, dass das Fürstentum gleich wie ein Kanton behandelt wird und sich rechtlich an die eidgenössischen Gegebenheiten anpassen muss. Diese Regelung gilt noch immer, wie der heute gültigen Fassung des Abkommens zu entnehmen ist.

Der ursprüngliche Vertrag sah ebenfalls vor, dass die Schweiz die Zollaufgaben Liechtensteins weitgehend auf eigenen Aufwand und
Verantwortung übernimmt. Von den Einnahmen aus den Zöllen überweist die Eidgenossenschaft einen fixen Betrag an Liechtenstein, welcher zu Beginn 150 000 Franken beträgt. Die Bewachung der Grenzen beider Länder übernimmt das Grenzwachtkorps, welches weiterhin bloss aus Schweizern besteht. Immerhin könnten Liechtensteiner als Zöllner arbeiten.

Schützt die Schweiz Liechtenstein militärisch?

Keine Vereinbarung der beiden Nachbarn besteht hingegen bis heute auf der Verteidigungsebene. Die Liechtensteinische Verfassung enthält zwar die Wehrpflicht für die waffenfähigen Männer des Landes, über eigene Streitkräfte verfügt das Land jedoch seit 1866 nicht mehr.

Eine Ausnahme bildet die Intervention der Schweizer Armee bei Katastrophen oder schweren Unglücken, welche durch den seit 2006 geltenden Staatsvertrag geregelt ist. Die Schweizer Armee und die liechtensteinischen Behörden führten deswegen 2013 die Übung KOMBI 13 durch.

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